EU- Auslandsforderungen - Forderungsdurchsetzung/ Forderungen einklagen

Beinahe jeder zweite Euro wird im Ausland verdient. Die Europäischen Mitgliedstaaten gehören zu den größten Absatzmärkten der deutschen Wirtschaft. Gerade im Grenzbereich Saar-Lor-Lux gehört die grenzüberschreitende Tätigkeit für viele Unternehmer zum Tagesgeschäft. Kleine und mittlere Unternehmen verzichten viel zu oft darauf bei Ihren säumigen Schuldnern. Im Falle des Forderungsausfalls übernehmen wir für Sie die Aufgabe für Ihre Forderung auch innerhalb der EU beizutreiben und wenn erforderlich veranlassen wir auch Innerhalb Europas die Zwangsvollstreckung.

Unser Tipp für Sie:

Hohe Rechtssicherheit kann im Regelfall durch die Anwendung der eigenen Vertragsbedingungen nach deutschen Recht mit deutschem Gerichtsstand erlangt werden!

Machen Sie Ihre AGB und Verträge fit für den internationalen Geschäftsverkehr!

Wir beraten Sie gerne bei der Ergänzung oder erstmaligen Erstellung Ihrer internationalen Verträge/AGB, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Fragen Sie uns – wir stehen Ihnen auch gerne fachkompetent bei der Erstellung Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf Ihre Branche und Ihre Firma abgestimmt sind zur Seite.

Hier finden Sie einige wichtige Bereiche die Sie schon vor Vertragsschluss, am besten in Ihren AGBs mit Ihren ausländischen Vertragspartnern berücksichtigen sollten! Stellen Sie sicher, dass Sie so Ihre Auslandsforderungen einfacher geltend machen können.


Wo ist Ihr Erfüllungsort?

Bleiben Sie Herr des Verfahrens und vermeiden Sie böse Überraschungen. Vereinbaren Sie klare Regelungen. Verwenden Sie Inconterms- sogenannt Internationale Handelsklauseln und vereinbaren Sie sie so, für Ihre Geschäftspartner verständlich, die von Ihnen gewünschten Lieferbedingungen.

Anwendung von UN -Kaufrecht

Bei deutschen Verkäufern findet normalerweise das UN-Kaufrecht automatisch Anwendung. Sie wünschen dies nicht, dann müssen Sie dessen Anwendbarkeit ausdrücklich ausschließen. Treffen Sie auch eine entsprechende Vereinbarung zur Gerichtsstandvereinbarung.

Garantien und Gewährleistung

Bestimmen Sie die Begriffe – wollen Sie eine echte Garantie vereinbaren oder möchten Sie das nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Ihre Verträge gelten? Lassen Sie daher prüfen, welche Gewährleistungsfristen für Ihre internationalen Verträge gelten und wie diese etwaigen Garantien international verstanden werden dürfen.

Zinsen

Legen Sie fest, welche Fälligkeits – und Verzugszinsen für Ihre Forderungen gelten sollen.

Vereinbaren Sie Ihren Gerichtsstand!

Sollen deutsche Gerichte für Ihre eventuellen Streitigkeiten gelten? Umgehen Sie eventuell bestehende gesetzliche Gerichtsstände, indem Sie eine Vereinbarung über einen ausschließlichen Gerichtsstand mit Ihrem Vertragspartner treffen.

 

 

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KONTAKT
     
 
Rechtsanwaltskanzlei Thiery  • Telefon: (+ 49) 6872 96 96 201  • E-Mail: epost@anwaltskanzlei-thiery.eu   

Wagnerbruch 6, 66679 Losheim am See

 
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