
ANWALTSKANZLEI THIERY
Persönliche Beratung. Klare Antworten. Konsequente Interessenvertretung.
Nachehelicher UnterhaltNach der rechtskräftigen Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht daher nicht automatisch, sondern setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund voraus. Ein Unterhaltsanspruch kann beispielsweise wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder wegen Alters bestehen. Ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls. Auch die Dauer des Anspruchs ist individuell zu prüfen. Eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung kann in Betracht kommen. Dabei spielen insbesondere ehebedingte Nachteile, die Dauer der Ehe und die während der Ehe praktizierte Aufgabenverteilung eine Rolle. Ich prüfe Ihre Ansprüche und VerpflichtungenIch berate Sie und prüfe Ihre rechtliche Situation – unabhängig davon, ob Sie Unterhalt beanspruchen oder auf Unterhalt in Anspruch genommen werden. Dabei kläre ich, ob ein Anspruch besteht, in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist und ob eine zeitliche Begrenzung oder Herabsetzung in Betracht kommt. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Darüber hinaus berate ich Sie zu einvernehmlichen Unterhaltsregelungen und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
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