
ANWALTSKANZLEI THIERY
Persönliche Beratung. Klare Antworten. Konsequente Interessenvertretung.
TrennungsunterhaltEine Trennung oder Scheidung wirft häufig Fragen zur finanziellen Absicherung auf. Ich berate Sie zu Ihren unterhaltsrechtlichen Ansprüchen und Verpflichtungen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung berechtigter sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen. TrennungsunterhaltFür die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Maßgeblich sind insbesondere die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten. Ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ab. Ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt ist grundsätzlich unwirksam. Bevor Sie eine Trennungsvereinbarung unterzeichnen, prüfe ich für Sie, ob die darin enthaltenen Unterhaltsregelungen rechtlich zulässig sind und Ihre Interessen ausreichend berücksichtigen. Ich prüfe, ob ein Anspruch besteht, ermittle die maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse und berechne die Höhe des Trennungsunterhalts. Dabei berücksichtige ich Ihre individuelle Lebenssituation und unterstütze Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung. Ich prüfe Ihre Ansprüche und VerpflichtungenIch berate Sie und prüfe Ihre rechtliche Situation – unabhängig davon, ob Sie Unterhalt beanspruchen oder auf Unterhalt in Anspruch genommen werden. Dabei kläre ich, ob ein Anspruch besteht, in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist und ob eine zeitliche Begrenzung oder Herabsetzung in Betracht kommt. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Darüber hinaus berate ich Sie zu einvernehmlichen Unterhaltsregelungen und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
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