ANWALTSKANZLEI THIERY

Ihr Recht.
Unser Engagement.

Persönliche Beratung. Klare Antworten. Konsequente Interessenvertretung.

 

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Ihre Höhe hängt insbesondere vom Gegenstandswert, der beauftragten Tätigkeit und davon ab, ob die Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden kann oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Hinzukommen können Auslagen, Umsatzsteuer sowie Gerichts- und weitere Verfahrenskosten.

Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

Auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden nicht automatisch sämtliche Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung übernommen. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten trägt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Die Deckungszusage gibt Auskunft darüber, für welche Angelegenheit und in welchem Umfang der Versicherer Versicherungsschutz bestätigt.

Bitte teilen Sie uns möglichst bereits bei der ersten Kontaktaufnahme den Namen Ihres Rechtsschutzversicherers und Ihre Versicherungsnummer mit. Vor weitergehenden kostenverursachenden Maßnahmen sollte geklärt werden, welche Leistungen versichert sind und welche Kosten gegebenenfalls bei Ihnen verbleiben.

Selbstbeteiligung und nicht gedeckte Kosten

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie die anfallenden Kosten bis zu diesem Betrag grundsätzlich selbst. Darüber hinaus können insbesondere folgende Kosten bei Ihnen verbleiben:

  • die Vergütung für beauftragte, aber nicht versicherte Leistungen oder Angelegenheiten,
  • Mehrkosten aus einer Vergütungsvereinbarung, etwa einem Stunden- oder Pauschalhonorar, soweit die Versicherung diese nicht übernimmt,
  • zusätzliche Kosten durch einen Anwaltswechsel, die Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte oder nicht gedeckte Reise- und sonstige Mehrkosten,
  • Kosten für nicht versicherte Ansprüche, die in eine Einigung einbezogen werden,
  • Beträge, die vereinbarte Erstattungs- oder Leistungsgrenzen überschreiten.

Maßgeblich sind stets die Versicherungsbedingungen und der Umfang der bestätigten Kostenübernahme.

Ihre Zahlungspflicht als Auftraggeber

Als Auftraggeber bleiben Sie grundsätzlich zur Zahlung der rechtlich geschuldeten anwaltlichen Vergütung verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht oder nur teilweise, sind die nicht übernommenen Beträge von Ihnen zu tragen.

Eine unmittelbare Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung befreit Sie für sich genommen nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Ihre etwaigen Ansprüche gegen den Versicherer bleiben unberührt.

Streitigkeiten mit der Rechtsschutzversicherung

Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ganz oder teilweise ab oder kürzt sie eine Rechnung, umfasst unser Auftrag zur Beratung oder Vertretung in Ihrer eigentlichen Angelegenheit nicht automatisch auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherer.

Die rechtliche Prüfung einer Ablehnung und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung bedürfen einer gesonderten Beauftragung und können zusätzliche Kosten verursachen. Über die Übernahme eines solchen Auftrags und die damit verbundenen Kosten stimmen wir uns vorab mit Ihnen ab.

Auch während einer Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bleibt Ihre Verpflichtung zur Zahlung unserer rechtlich geschuldeten Vergütung grundsätzlich bestehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

 

 

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